Der Züchter, der seine Stute mit Samen eines Hengstes der Besamungsstation Hof Thelker (NIBE 0054) besamen
lässt, erkennt folgende Bedingungen an. Außerdem gelten die Deck- und Besamungsbedingungen des jeweiligen
Zuchtverbandes.
DECKSAISON 2024
Die Decksaison 2024 beginnt am 7. März 2024 und endet am 1. August 2024.
SAMENBESTELLUNG
Ihre Samenbestellung erbitten wir telefonisch, per WhatsApp oder online. Aus der Samenbestellung müssen neben der Angabe des gewünschten Hengstes folgende Informationen ersichtlich sein:
Angaben zum Züchter:
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Name, Vorname
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Adresse, Straße, Nr.
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PLZ, Ort
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Telefon
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E-Mail – Adresse
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Mitgliedsnummer, Zuchtverband
Angaben zur Stute:
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Name der Stute
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Lebensnummer
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Vater der Stute
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Mutter der Stute
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Muttervater der Stute
Angaben des Verwenders (Besamungswart / Tierarzt):
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Name, Vorname
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Adresse, Straße, Nr.
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PLZ, Ort
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Telefon
Bitte übermitteln Sie diese Informationen dem Hengsthalter rechtzeitig per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Liegen diese Informationen nicht vollständig vor, ist der Samenversand nicht möglich.
SAMENABGABE UND SAMENVERSAND
Als nationale Besamungsstation versenden wir auf Anforderung Frischsamen unserer Hengste innerhalb Deutschlands. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Versandcontainer bitten wir ausreichend frankiert zurückzusenden, da diese ansonsten in Rechnung gestellt werden.
Sollte eine Samenlieferung nicht fristgerecht beim Empfänger eintreffen, so bitten wir dies sofort anzuzeigen, da andernfalls die Frachtkosten berechnet werden.
Bei starker Frequentierung eines Hengstes kann zu Spitzenzeiten die Abgabe des Samens auf zwei Versandportionen pro Rosse und Stute limitiert werden, außerdem bitten wir um Vorreservierung des Spermas.
Der Versand erfolgt im Auftrage des Züchters. Eine Haftung für Versand und daraus eventuelle Folgeschäden wird nicht übernommen, es sein denn dies beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
DECKTAXEN UND RABATTBEDINGUNGEN
Die aktuellen Decktaxen sind in unserem Hengstprospekt 2024 und auf unserer Homepage veröffentlicht. Bei der Bedeckung von mehreren Stuten gewähren wir unseren Züchtern individuelle Rabatte. Genaue Konditionen erfragen Sie bitte auf unserer Station. Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst unserer Station angerechnet werden.
DECKSCHEIN
Die erfolgte Besamung wird zum Saisonende im Deckschein dokumentiert, der erst nach vollständiger Zahlung des Deckgeldes an den Züchter und den zuständigen Verband abgegeben wird.
Die Deckscheine sind durch den Züchter zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen!
EMBRYOTRANSFER (ET)
Bitte beachten Sie, dass uns ein geplanter Embryotransfer vor der ersten Besamung mitgeteilt werden muss. Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Nachlass möglich.
BESAMUNGSSERVICE AUF STATION
Die Besamung ihrer Stute ist auf unserer Besamungsstation ebenfalls möglich. Ultraschall-Trächtigkeitsuntersuchungen und Follikelkontrollen werden vom Tierarzt gesondert berechnet. Tupferproben müssen in der Rosse entnommen werden und sind, außer bei Stuten mit Fohlen und Maidenstuten, für alle Stuten erforderlich.
Ihre Stute kann bei uns zu einem Tagessatz von 13,50 Euro, Stute mit Fohlen 17,00 Euro eingestallt werden. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Stuteneigentümers.
Der Stuteneigentümer erklärt sich einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Schäden, die während der Einstallung von Stuten und bei allen für die Besamung erforderlichen Vorgängen entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, und diese auf Verlangen nachzuweisen.
Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Samenbestellung erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbedingungen an.
BEZAHLUNG
Das Deckgeld ist nach Rechnungsstellung sofort fällig. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und sind gesondert bei uns nachzufragen.
Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung und Ausgleich aller weiteren Kosten (Tierarzt und Versand).
BANKVERBINDUNG
Vereinigte Volksbank eG Bramgau Osnabrück Wittlage
Christian Thelker
BIC GENODEF1OSV
IBAN DE80 2659 0025 8235 0230 02